Mittwoch, 3. Mai 2017

GoBD 2017 - Ja zur E-Mail-Archivierung, aber nie im isolierten E-Mail-Archiv

Seit dem 01. Januar 2017 gilt die verschärfte Version der GoBD für deutsche Unternehmen. Bereits seit Januar 2007 sind E-Mails in Unternehmen offiziell Geschäftsbriefe. Gesetzliche Vorgaben verpflichten Unternehmen in Deutschland dazu, E-Mails und andere Geschäftsbriefe über viele Jahre hinweg revisionssicher (vollständig, originalgetreu, manipulationssicher und jederzeit verfügbar) zu archivieren. Aber wie verhält man sich nun richtig, um das Ziel des digitalen Büro 4.0 nicht aus den Augen zu verlieren?


Nutzen Sie die GoBD zum Vorteil für Ihr Unternehmen - durch integriertes Dokumentenmanagement
Nutzen Sie die GoBD zum Vorteil für Ihr Unternehmen - durch integriertes Dokumentenmanagement

Uns allen ist es bewusst: Die tägliche E-Mail-Flut nimmt immer mehr zu. Anfragen, Bestellungen, Rechnungen, Schriftverkehr, Newsletter und viele E-Mails mehr finden sich meist unstrukturiert in unseren Postfächern.