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Sonntag, 8. September 2013

Jetzt ESF-Fördermittel für unsere EDV/Organisations-Beratung nutzen

Ab sofort werden unsere Beratungsangebote für Datenschutz, IT-Sicherheit und Organisation durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Ein Unternehmen zu führen kann ganz schön anstrengend sein: Datenschutz, IT-Sicherheit, Organisation, EDV, neue Technologien oder Innovation – als Unternehmer müssen Sie sich mit vielen Themen vertraut machen. Wer dabei nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld. Schlimmer noch: Informationsdefizite sind die zweithäufigste Ursache für das Aus von Unternehmen.

Wir bieten Ihnen Unterstützung durch unsere Beratungsleistung an. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu erhalten.

BAFA-ESF-Beraterprofil-Thomas-Ströbele-yourIT

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.

Der Berater Thomas Ströbele ist zugelassener Berater beim BAFA

Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union mitfinanziert. Thomas Ströbele von yourIT consulting ist zugelassener Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unsere Beratungsleistungen zu
  • Datenschutz,
  • IT-Sicherheit,
  • Organisation,
  • EDV,
  • Technologie und
  • Innovation.

Wer ist antragsberechtigt?

Es gibt einige wenige Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung. In der Regel sind Sie als unser Beratungskunde antragsberechtigt, wenn Ihr Unternehmen
  • seit mindestens einem Jahr am Markt besteht und
  • weniger als 250 Personen beschäftigt und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro hat.
Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme dürfen zusammen mit Partner- oder verbundenen Unternehmen nicht überschritten werden.
Sprechen Sie mit mir darüber.

Höhe der Förderung?

Wenn Ihr Unternehmen die oben genannten Kriterien einhält, erhalten Sie als unser Beratungkunde Zuschüsse zu den fakturierten Beratungskosten. Der Höchstzuschuß beträgt 50% der angefallenen Beratungskosten, maximal 1.500.- Euro (alte Bundesländer inklusive Berlin)  oder 75% maximal 1.500.- Euro in den neuen Bundesländern inklusive des Regierungsbezirks Lüneburg.

yourIT consulting hat keinen Einfluss auf die Entscheidung durch die jeweiligen Förderstellen und kann daher keine Garantie für die Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln geben. Wir werden Sie jedoch in allen Punkten der Beantragung nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen.

Wiederholungstäter willkommen!

Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien (bis 31.12.2016) kann Ihr Unternehmen auch Zuschüsse für mehrere Beratungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beratungen sich inhaltlich voneinander unterscheiden.

Thomas Ströbele
yourIT - Ihr IT-Dienstleister und Beratungshaus in Hechingen

Thomas Ströbele

Beispiele für geförderte Beratungen durch yourIT


BEST OF CONSULTING 2015 - Initiative Mittelstand prämiert yourIT-Beratungspakete mit dem Innovationspreis-IT


Am 16.03.2015 wurden unsere Beratungspakete
beim Innovationspreis-IT der Initative Mittelstand in die Liste BEST OF CONSULTING 2015 aufgenommen.

Signet Innovationspreis-IT für yourIT-Beratungspakete

Kostprobe für meine Beratungsqualitäten gefällig?

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