Dienstag, 29. Mai 2018

Die EU-DSGVO und Daten auf Papier

Der Datenschutz soll uns vor „Gefahren der EDV“ bewahren – so hört man es häufig. Dabei gehen von Daten auf Papier oft viel größere Risiken für den Schutz personenbezogener Daten aus. Deshalb gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch für Daten auf Papier.


EDV = böse, Papier = harmlos?


Sie wollen nicht glauben, dass Daten auf Papier für den Datenschutz gar nicht so harmlos sind?

Schützen Daten auf Papier vor den Pflichten der EU-DSGVO

Dann stellen Sie sich einfach zwei Fragen: