Update vom 18.09.2021: Nun fordert auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel den Abschied vom Faxgerät, das momentan etwa bei Behörden, Gerichten, Rechtsanwälten und im Gesundheitswesen noch weit verbreitet ist.
Sein Fazit lautet: "Insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten einen hohen Schutzbedarf aufweisen, kann die Übermittlung per unverschlüsseltem Fax einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DS-GVO darstellen."
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Die Zerstörung des Faxgeräts - Landesdatenschutzbeauftragte holen zum finalen Schlag aus |
Als Alternative empfiehlt der Landesdatenschutzbeauftragte unter anderem "Portallösungen, bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".