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Samstag, 16. März 2019

EU-DSGVO - Transparenz bei den Daten ist Trumpf

Die seit Mai 2018 anzuwendende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) enthält viele Vorgaben für den Datenschutz. Gemeinsam ist ihnen: Man muss zunächst einen Überblick darüber haben, welche zu schützenden personenbezogenen Daten vorhanden sind. Wie aber gewinnt man die notwendige Übersicht?


Unternehmen müssen wissen: Wo sind die Daten?


Die EU-DSGVO enthält eine Reihe von Rechten für die Betroffenen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Es bestehen Informationspflichten bei der Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrechte, und es gibt das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein. Bevor ein Unternehmen aber diese Pflichten und Rechte umsetzen kann, muss es wissen, wo es welche Daten von welchen Betroffenen zu welchem Zweck verarbeitet.

EU-DSGVO - Transparenz bei den Daten ist Trumpf
EU-DSGVO - Transparenz bei den Daten ist Trumpf


Genau hier haben viele Unternehmen Probleme: Als größte Herausforderung sehen die deutschen Unternehmen dabei die Anforderungen des Artikels 17 (Recht auf Löschung/Vergessenwerden; 63 Prozent). Der Grund hierfür sind nicht nur die Schwierigkeiten, Daten sicher und vollständig zu löschen. Vielen Unternehmen fehlt die Übersicht, wo denn die Daten überhaupt sind.