Montag, 18. Februar 2019

Datenschutzkonformes digitalisiertes Bewerbermanagement gemäß EU-DSGVO in 6 Schritten

Seit Inkrafttreten  der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 wirkt sich diese umfangreich auf beinahe alle Geschäftsprozesse aus. Dabei ist in den meisten Unternehmen die Personalabteilung besonders betroffen. In kaum einer anderen Abteilung werden so viele besondere personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, bearbeitet und weitergegeben.


Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie in Ihrem Unternehmen in nur 6 Schritten ein Bewerbermanagement aufbauen, das den Ansprüchen des Datenschutzes genügt und sich damit einen Vorsprung im Kampf um Fachkräfte verschaffen.

Vorteile eines datenschutzkonformen digitalisierten Bewerbermanagement gemäß EU-DSGVO

Schritt 1: Eingang von Bewerbungen


Bereits beim Empfang der Bewerbungsunterlagen sind Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber möglichst sichere Übertragungswege bereitzustellen. Solange beispielsweise keine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation und kein sicheres Online-Tool bereitgestellt werden, tut das Unternehmen gut daran, auch Bewerbungen per Post zu akzeptieren...

Samstag, 2. Februar 2019

Immer wieder Ärger mit E-Mail-Verteilern - Achtung Bußgeld!

Praktikanten passiert es, erfahrenen Mitarbeitern allerdings auch: Eine größere Zahl von Adressaten soll parallel eine inhaltlich identische Mail erhalten. Der Versand erfolgt versehentlich so, dass jeder Empfänger alle anderen Adressaten sehen kann. Ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz! Manchmal verhängt die Datenschutzaufsicht auch ein Bußgeld gegen den „Täter“. Lesen Sie, wie sich solche Pannen leicht vermeiden lassen!


Erst denken, dann klicken!


Wie so oft sollte es schnell gehen. Der Kunden-Newsletter war diesen Monat sowieso schon spät dran. Also schnell einen früheren Text für die Mail an die Kunden herüberkopiert, ihn inhaltlich leicht angepasst, den Newsletter angehängt und dann hinaus damit!

Immer wieder Ärger mit E-Mail-Verteilern - Achtung Bußgeld
Immer wieder Ärger mit E-Mail-Verteilern - Achtung Bußgeld!


Schon nach wenigen Minuten kam der erste Anruf. Ein Kunde war stocksauer und beschwerte sich: „Wie kann es sein, dass auch alle anderen Newsletter-Empfänger sehen können, dass ich den Newsletter beziehe?“ Die ehrliche Antwort wäre gewesen: Die Aushilfe hat aus den drei Möglichkeiten der Adressierung leider die falsche ausgewählt und mit dem Cc-Feld gearbeitet!