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Mittwoch, 29. Juli 2020

Datenschutz im Offboarding-Prozess - Zugriff auf E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter

Der E-Mail-Account ist noch da, der Mitarbeiter ist aber ausgeschieden. Darf der Arbeitgeber „einfach so“ auf die Mails in dem Account zugreifen? Oder ist das nur zulässig, wenn der Mitarbeiter einwilligt? Mit etwas gesundem Menschenverstand lassen sich diese Fragen leichter lösen, als viele befürchten.


Im Normalfall: keine Probleme 


Normalerweise sollte es so laufen: Ein Mitarbeiter scheidet aus dem Unternehmen aus. Der Grund dafür spielt dabei keine Rolle. In jedem Fall sollte er alle wichtigen Mails einem Kollegen übergeben, der sich künftig um darum kümmert.

Datenschutz im Offboarding-Prozess - Zugriff auf E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter
Datenschutz im Offboarding-Prozess - Zugriff auf E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter

Unerwartete Hindernisse 


Manchmal läuft es freilich anders. Dazu ein Beispiel: Die Übergabe der Mails war für den vorletzten Arbeitstag des Mitarbeiters vorgesehen...