Update vom 18.09.2021: Nun fordert auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel den Abschied vom Faxgerät, das momentan etwa bei Behörden, Gerichten, Rechtsanwälten und im Gesundheitswesen noch weit verbreitet ist.
Seine Notiz vom Dienstag mit dem Titel KOMMUNIKATIONSSICHERHEIT BEIM FAX - Zur Übermittlung personenbezogener Daten per Fax finden Sie hier. Der Faxversand sei "durch diverse technische Veränderungen informationstechnisch als unsicheres Kommunikationsmittel einzustufen".
Sein Fazit lautet: "Insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten einen hohen Schutzbedarf aufweisen, kann die Übermittlung per unverschlüsseltem Fax einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DS-GVO darstellen."
Die Zerstörung des Faxgeräts - Landesdatenschutzbeauftragte holen zum finalen Schlag aus |
Als Alternative empfiehlt der Landesdatenschutzbeauftragte unter anderem "Portallösungen, bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".