Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 wirkt sich diese umfangreich auf beinahe alle Geschäftsprozesse aus. Dabei ist in den meisten Unternehmen die Personalabteilung besonders betroffen. In kaum einer anderen Abteilung werden so viele besondere personenbezogene Daten erfasst, gespeichert, bearbeitet und weitergegeben.
Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie in Ihrem Unternehmen in nur 6 Schritten ein Bewerbermanagement aufbauen, das den Ansprüchen des Datenschutzes genügt und sich damit einen Vorsprung im Kampf um Fachkräfte verschaffen.
Vorteile eines datenschutzkonformen digitalisierten Bewerbermanagement gemäß EU-DSGVO |
Schritt 1: Eingang von Bewerbungen
Bereits beim Empfang der Bewerbungsunterlagen sind Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber möglichst sichere Übertragungswege bereitzustellen. Solange beispielsweise keine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation und kein sicheres Online-Tool bereitgestellt werden, tut das Unternehmen gut daran, auch Bewerbungen per Post zu akzeptieren...